Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
Unsere Generalversammlung findet am Freitag, 26.04.2024 um 20.00 Uhr im Gasthaus Traube in Hasenweiler statt.
Zu dieser Versammlung laden wir alle unsere Aktiven und Passiven Mitglieder recht herzlich ein und bitten um vollständiges Erscheinen.
Anträge an die Generalversammlung sind bis spätestens zwei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich bei der 1. Vorsitzenden einzureichen.
Wer beschädigte Masken, Schuhe oder Häs hat, bringt diese bitte mit.
Wir müssen für das Finanzamt unsere Satzung anpassen. Die bisherige Formulierung über die Auflösung des Vereins und den Verbleib des Vermögens ist zu unspezifisch. Hier unser Vorschlag, über den wir an der Generalversammlung abstimmen.
§ 12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses ist eine 2/3 Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an die Gemeideverwaltung Horgenzell, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke und zur Förderung der Fasnet zu verwenden hat.